B196 – Motorrad fahren mit dem Autoführerschein

Motorradfahren bis 125 ccm – ganz ohne Prüfung¹

Mit der B196-Erweiterung kannst du ganz unkompliziert und ohne Prüfung Leichtkrafträder (Motorräder und Roller) mit bis zu 125 ccm Hubraum, maximal 11 kW (15 PS) und einem Leistungsgewicht von max. 0,1 kW/kg fahren – ohne zusätzliche Führerscheinprüfung!

 

Voraussetzungen für die B196-Schlüsselzahl

Mindestalter: 25 Jahre

Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren

Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung

Keine Prüfung – weder theoretisch noch praktisch!

 

Inhalte der Schulung (gesetzlich vorgeschrieben)

Die Ausbildung umfasst mindestens:

4 x 90 Minuten Theorieunterricht

5 x 90 Minuten praktisches Fahrtraining

Die Schulung findet direkt bei uns in der Fahrschule statt und wird individuell auf dich abgestimmt – praxisnah, sicher und effizient.

 

Preis

600 € Pauschalpreis
Enthalten sind alle Theorie- und Praxiseinheiten sowie die Teilnahmebescheinigung.

 

Was passiert nach der Schulung?

Du erhältst von uns eine Teilnahmebescheinigung, mit der du bei der Führerscheinstelle die Schlüsselzahl B196 in deinen Führerschein eintragen lassen kannst.
Wichtig: Erst mit der Eintragung darfst du 125er fahren.

 

Ideal für:

Wiedereinsteiger oder Umsteiger vom Roller

Berufspendler, die flexibel sein möchten

Freizeitfahrer, die ohne lange Wartezeit starten wollen

 

Jetzt B196-Ausbildung starten und schon bald auf zwei Rädern durchstarten!

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